Noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Einbindung des “Gefällt mir”-Buttons, von Twitter ect. auf der eigenen Website datenschutzrechtlich ok ist. Es könnte sein, dass über diese Buttons Informationen an Facebook und Co weitergegeben werden. Dazu bedürfte es der vorherigen Zustimmung des Nutzers der Website. Diese müsste vor “Betreten” der Website eingeholt werden.

Inzwischen gibt es ein Tool, das eine derartige Einbindung ermöglicht:

http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html

Eine intelligente Lösung und zu empfehlen. Damit wird einem Datenschutzrechtsverstoß ebenso der Wind aus den Segeln genommen wie einem Wettbewerbsverstoß und entsprechenden Abmahnungen.