Datenschutzrecht wird in der Praxis immer wichtiger. Bei Nichteinhaltung von Datenschutzbestimmungen drohen Unternehmen hohe Bußgelder. Manche Unternehmen berufen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragen – mit der Konsequenz des besonderen Kündigungsschutzes (ähnlich wie bei einem Betriebsrat). Wer das nicht möchte, kann einen externen Datenschutzbeauftragen einschalten. Dieser sollte über die entsprechende Sachkunde verfügen.

Datenschutzbeauftragter Dr. Graf hat sich bereits im Rahmen des Fachanwaltskurses IT-Recht mit Fragen des Datenschutzrechts befasst. Diese hat er nunmehr mit einem Intensivkurs “Datenschutzbeauftragter (TÜV®)” vertieft. Er steht als externer Datenschutzbeauftragter für entsprechende Beratungen und Schulungen zur Verfügung.

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