Ab dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz Grundverordnung in allen europäischen Ländern, damit natürlich auch in Deutschland. Mit der Implementierung neuer Regelungen sind Aufwände für Unternehmen verbunden. Diese sollten die neue Datenschutz Grundverordnung jedoch auch als Chance betrachten. Ein hoher Datenschutz Standard erhöht das Vertrauen von Menschen, insbesondere Kunden, in das Unternehmen. Erfreulich dabei ist insbesondere die Tatsache, dass eine EU Harmonisierung stattgefunden hat. Auch die Durchsetzung des Datenschutzrechts ist vereinheitlicht worden. Es wird Aufsichtsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten geben, die über grenzübergreifende Streitfragen des Datenschutzrechts entscheiden. Eine Vereinheitlichung und mehr Rechtssicherheit im gesamten Binnenmarkt sind die Folge. Da der Markt ohnehin immer stärker digitalisiert wird, ist ein adäquater, fortschrittlicher Datenschutz im Unternehmen auch ein Wettbewerbsfaktor bzw. ein Wettbewerbsvorteil.
Natürlich sind mit der Umsetzung erhebliche Aufwendungen und Ressourcen verbunden. Andererseits gab es auch in Teilen Erleichterungen. So ist die so genannte Vorabkontrolle gestrichen worden.
Selbstverständlich muss man als Unternehmen auch den neuen, deutlich höheren Bußgeldrahmen im Auge behalten. Dabei sollte aber nicht der positive Aspekt aus dem Auge verloren gehen, nämlich der Wettbewerbsvorteil, der durch einen gut umgesetzten Datenschutz entsteht.
Die Kanzlei Dr. Thorsten Graf berät in allen Angelegenheiten des Datenschutzrechts, so auch bei der Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung. Dr. Thorsten Graf Fachanwalt für IT-Recht sowie TÜV Nord zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter.
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